Kaiserliche Verlautbarung

Verlautbarung des Deutschen Kaisers Anut Pi in Bezug auf seine gestrige Anerkennung der deutschen Interimsregierung unter Interimsbundeskanzler Dr. Reiner Füllmich

Wortlaut seines Videos (Zwischenüberschriften wurden zwecks Übersichtlichkeit eingefügt)

https://vk.com/id557704661?z=video557704661_456239523%2Fefe27480d8d505e6c4%2Fpl_wall_557704661

Ergänzungen des Deutschen Kaisers Anut Pi

Guten Abend deutsche Landsleute, guten Abend Interimsbundeskabinett und Interimsbundeskazler Dr. Reiner Füllmich!
Dies ist eine Kabinettssitzung, die ich hiermit einberufe. Wir werden in dieser Kabinettssitzung Termine besprechen und wir werden Zuständigkeiten besprechen  und Sofortmaßnahmn in der gleichen Weise, wie Sie es, Herr Bundeskanzler in Ihrem Moratorium bereits vorgegeben haben. Ich werde das fortsetzen und spezifizieren. Ich identifiziere mich als Anut Pi, Deutscher Kaiser und weiterer Kaiserfunktionen und Führungsfunktionen außerhalb Deutschlands. Das muss im Moment reichen. Der Rest wird bewiesen.

Angriffe auf die Kinder, Schließung der Schulen


Ich bekomme immer noch Berichte über die Versuche, die Generation, die jetzt in der Schule ist, zu töten. Ich bekomme unausgesetzt Berichte, dass sie das nicht unterlassen. Sie setzen die Kinder weiterhin unter Masken und sie versuchen sie mit aller Gewalt dazu zu bringen, sich diesen Kampfstoff  verpassen zu lassen. Das ist Mord. In den Schulen, in denen das stattfindet, sitzen Mörder. Das heißt es ist kriminell. Insofern kann man davon ausgehen, dass das Schulsystem ebenso wie Teile des medizinischen Systems dazu benutzt werden, die deutsche Bevölkerung zu töten. Dafür bedarf es keiner Beweise, sondern das ist Realität. Das gleiche bezieht sich auch auf die Jugendämter, die also mit permanenten Kindesentziehungen beschäftigt sind, deren Rechtsgrundlage mehr als zweifelhaft ist – und das auch in Zusammenarbeit mit den Schulen, mit den Schulbehörden.

Deswegen werden die Schulen geschlossen. Es gibt vorläufig keine Schulpflicht mehr im Deutschen Reich, bis auf weiteres.  Alle Lehrer sind entlassen. Alle Angestellten der Jugendämter sind entlassen. Alle Angestellten der Gesundheitsämter sind entlassen. Es werden keine Notdienste eingerichtet  Fälle in denen es dazu kommt, dass Kinder gefährdet sind, im Kindeswohl gefährdet sind, fallen in die Zuständigkeit der Reichspolizei.

Innere und äußere Sicherheit

Alle Sicherungseinheiten für die innere und äußere Sicherheit des Deutschen Reiches unterstehen dem Kaiser und der einzigen zur Zeit hier vorhandenen gesetzgebenden Institution, dem reichsdeutschen Kabinett unter der Führung des Reichskanzlers Dr. Reiner Füllmich. Alle Parlamente sind nicht mehr in Funktion und sind aufgelöst. Das wird gleich erklärt, wenn ich auf die Termine eingehe.
Die grundsätzlichen wirtschaftlichen Funktionen im Deutschen Reich werden nicht angetastet, der Finanzverkehr wird nicht angetastet. Die öffentliche Ver- und Entsorgung muss aufrechterhalten werden. Verstöße gegen die Sorgfaltspflichten aus diesen Betrieben, aus diesen Einrichtungen werden geahndet. Die Justiz ist nicht beurlaubt. Die Justiz ist weiterhin inkraft. Die Justiz untersteht den Rechtskonkordaten des Deutschen Reiches  und das in persona des Deutschen Kaisers. Die deutsche Justiz wird hiermit vereidigt auf die gesetzlichen Statuten  zur Gründung des Deutschen Reiches im Jahre 1871. Auf dieser Basis werden alle Rechtsstatuten in der juristischen Arbeit der Gerichte, Staatsanwaltschaften und der Anwälte erfolgen. Der juristische Apparat des Deutschen Reiches wird beamtet mit sofortiger Wirkung. Alle Richter und Staatsanwälte sind Beamte des Deutschen Reiches und unterliegen der Dienstaufsicht des Deutschen Kaisers.

Die deutsche Polizei ist ab sofort Reichspolizei. Sie ist weder verkauft, noch besitzt irgendjemand an der Reichspolizei Eigentumsrechte. Es gibt keine Eigentumsrechte an deutschen Behörden, nicht die geringsten. Es gibt keine reichsdeutschen behördlichen Funktionen für Institutionen, die früher mal Behörden waren. Es wird im Einzelnen festgelegt. welche Teile der reichsdeutschen Infrastruktur weiterhin in behördlichen Funktionen und im Status des Beamtentums arbeiten, also des öffentlich-rechtlichen Dienstleistungswesens. Das wird im Einzelnen in Kürze festgelegt und das wird so festgelegt, dass keine Privatisierungen mehr in diesen Bereichen erfolgen dürfen.

Aufrechterhalten der öffentlichen Ordnung

Außer den Behörden, die ich genannt habe zum Schutz der deutschen Kinder müssen alle anderen Stellen weiter funktionieren. Die Dienstflüsse sind nicht beeinträchtigt, sie sind nicht abgestellt, die Finanzflüsse ebenso wenig. Werden solche Unterbrechungen herbeigeführt, sind es kriminelle Momente, die von der Polizei und der Staatsanwaltschaft sofort geahndet und unterbunden werden. Es darf nicht zu Unterbrechungen der öffentlichen Sicherheit und öffentlichen Infrastruktur sowie der wirtschaftlichen Prozesse, auch der privatwirtschaftlichen Prozesse im Deutschen Reich kommen. Das Deutsche Reich muss in gleicher Weise und in besserer Weise als bisher weiter funktionieren.

Unternehmer

Die deutschen Unternehmer werden auf ihre Sorgfaltspflichten hingewiesen und auf die Bestimmungen des deutschen Handelsrechtes und des Deutschen Bürgerlichen Gesetzbuches.  Diese Bestimmungen sind ab sofort für sie gültig. Auch hier berufen wir uns auf die Rechtsgrundlagen der Reichsgründung von 1871.

Polizei

Die deutsche Polizei,  das sage ich nochmal,  die deutsche Polizei ist ab sofort Kaiserliche Polizei, sie ist keine deutsche Polizei, sie ist keine reichsdeutsche Polizei  sie ist kaiserliche Polizei. Es sind Beamte. Ihnen ist mit Respekt zu begegnen, denn sie halten mit ihrem Leben und mit ihrem Einsatz die öffentliche Ordnung aufrecht. Respektlosigkeiten oder gar Angriffe auf Ordnungskräfte der Reichspolizei werden auf der Stelle geahndet. Es wird nicht geduldet, dass Beschimpfungen oder andere Art von Angriffen verbaler Art, körperlicher Art weiterhin gegen Polizisten erfolgen. Der Angriff auf Polizisten ist ein Straftatbestand, ab sofort und auf der Stelle. Wenn wir uns auf die Gesetze von 1871 beziehen, werden wir Rechtsgrundlagen finden, in denen das glasklar zum Ausdruck gebracht wird, und zwar in den Dienstvorschriften und in den Strafvorschriften des Deutschen Reiches und seiner Mitgliedsstaaten. Die Länder des Deutschen Reiches werden dazu aufgefordert, die entsprechenden Bestimmungen in ihren Zuständigkeitsbereichen, die in den Grenzen der alten Staaten des Jahres 1871 bestehen, entsprechend zu verfassen und zu verfolgen, so dass wir hinterher zu einem einheitlichen Bild, zu einem ausgeglichenen Bild in der Rechtsprechung kommen können. Es ist notwendig, in der deutschen Bevölkerung das Bewusstsein zu erzeugen, dass die bewaffneten Männer und Frauen der reichsdeutschen Polizei ihr Leben für das Interesse und das Wohlergehen der reichsdeutschen Bevölkerung hergeben, wenn sie auf die Straße gehen, wenn sie in einen Einsatz gehen. Die reichsdeutsche Polizei wird sich weder an Kindesentziehungen beteiligen, noch wird sie in irgendeiner Weise dazu missbraucht werden können, gegen Rechte vorzugehen, die den Bürgern aus ihren grundlegenden Menschenrechten und aus den ihnen zugesprochenen bürgerlichen Rechten als Reichsdeutsche zustehen.

Bürgerschaft

Es gibt nur noch die reichsdeutsche Bürgerschaft. Alle reichsdeutschen Bürger sind freie Bürger. Alle können nach den allgemeinen Bestimmungen des Menschenrechtes auf die Unverletzlichkeit ihres Menschseins und auf das Recht ihres Lebens im reichsdeutschen Raum bestehen. Das ist eine grundsätzliche Bestimmung, die auch in den Reichsgesetzen bereits festgelegt ist. Die reichsdeutsche Polizei wird dafür sorgen, dass jeder Bürger seine Rechte in Anspruch nehmen kann.

Militärische  Prozesse

In ähnlicher Weise verhält es sich mit den militärischen Prozessen. Es gibt keine deutschen Soldaten mehr unter einem Kommando eines fremden Staates. Ich werde nachher die Termine nenne, seitdem das nicht mehr der Fall ist. Zuwiderhandlungen sind kriminell und unterliegen einem Straftatbestand, nämlich des Missbrauches an Waffen. Das kann die Staatsanwaltschaft sich dann zurechtlegen wie sie will. Auf jeden Fall gibt es keine bewaffneten Deutschen, die als Armee funktionieren unter fremden Kommando. Alle Deutsche unter deutscher Flagge, die aus deutschen Quellen, aus deutschen Steuergeldern bezahlt werden, sowohl hier im Deutschen Reich als auch außerhalb des Deutschen Reiches im Einsatz werden zurückgerufen.  Alle militärischen Maßnahmen, an denen deutsche Soldaten beteiligt sind, werden für die deutschen Einheiten außer Kraft gesetzt. Sie kehren zurück in ihre Standorte – auf der Stelle. Es ist eine Reichsarmee, es ist keine Bundeswehr mehr. Es ist eine Wehrmacht. Hiermit ersteht die Deutsche Wehrmacht wieder. Ab sofort. Sie untersteht dem Kommando des Deutschen Kaisers. Der Deutsche Kaiser allein verfügt Unterstellungen, die unterhalb des Kaiserthrones erforderlich sind. Die Wehrmacht wird neu strukturiert.

Allgemeine Wehrpflicht

Die allgemeine Wehrpflicht wird ab sofort wieder eingeführt. Es wird einen minimal zweijährigen Wehrdienst geben, in dem dafür kein Ersatzdienst zur Verfügung gestellt wird und auch kein Arbeitsdienst zur Verfügung gestellt wird, sondern 24 Monate lang eine militärische Ausbildung, die jeden jungen Deutschen in die Lage versetzt, falls es notwendig sein sollte, mit der Waffe in der Hand sein Land, das Reich zu verteidigen.

Wehrmacht und Teilbereiche

Die deutsche Armee wird eine reine Verteidigungsarmee sein. Sie wird darauf ausgerichtet sein, alle Feinde, alle feindlichen Bewegungen von außerhalb des Reiches oder von innerhalb des Reiches abzuwehren. So wird sie organisiert, aufgebaut und ausgerüstet. In diesem Zusammenhang wird darauf von mir bestanden, dass die deutsche Reichspolizei paramilitärische Ausrüstung erhält. Das heißt also, Spezialeinheiten erhalten die gleiche Ausstattung wie die Sondereinheiten der Wehrmacht. Es ist nicht hinnehmbar, dass Polizeieinsätze, die ohne Wehrmachtseinsatz erfolgen müssen, mit einer Bewaffnung erfolgen, die denen der hier im Reich befindlichen Kriminellen unterlegen sind. Es darf nie wieder das Unterlegenheitsmoment entstehen, wenn reichsdeutsche Polizeitruppen in den Einsatz gehen gegen größere Verbände von nichtdeutschen organisierten kriminellen militärischen Verbänden. Ich sage ´militärischen Verbänden´, weil wir sehr, sehr viele ehemalige IS-Soldaten hier im Reich haben. Es muss sichergestellt sein, dass, wenn wir auf solche Kräfte treffen, die Polizeiführung in der Lage ist, in jeder Situation überlegen zu sein. Experten werden sich damit befassen, welche Teile der Polizei in welchem Umfange mit solchen Geräten, mit solchen Waffen ausgerüstet werden müssen.

Die Bundeswehr bekommt einen entsprechenden Haushalt und wird dazu aufgefordert, aus der Funktion heraus Anforderungen zu stellen, in welcher Weise,  welche Art von militärischen Equipment benötigt wird, um bestimmte Aufgaben innerhalb der Wehrmachtsteilbereiche durchführen zu können. Dafür werden gemischte Kommissionen eingesetzt, die aber nicht aus einer parlamentarischen Funktion heraus erfolgen. Es wird keine parlamentarischen Kommissionen geben. Es wird Fachkommissionen geben von Militärexperten, von Militärwissenschaftlern, von Wirtschaftswissenschaftlern und von Technikern, Ingenieuren und Wehrwissenschaftlern, die sich mit solchen Problemen gezielt auseinandersetzen und dann auch den Finanzbedarf bestimmen. Diese Kommissionen bilden sich aus der fachlichen Erfordernis heraus.  Sie werden nicht durch eine vorgeordnete oder übergeordnete Behörde festgelegt oder bestimmt, sondern die Kommandeure der von Modernisierungsmaßnahmen betroffenen Einheiten können vorgeben, in welcher Weise sie welche Fachleute für eine effektive Festlegung der Maßnahmen in der Technologie und in der Finanzierung benötigen, was sie da für sinnvoll halten. Dann werden wir das koordinieren und werden es dann in diese Bereiche so zurückfließen lassen, dass wir möglichst effektive Werte bekommen und möglichst schnell in der Lage sind, eine Armee aufzubauen, die tatsächlich die Grenzsicherung in ausreichender Weise betreiben kann.

Grenzsicherung

Die Grenzsicherung unterliegt der Wehrmacht, es wird keine Trennung mehr geben. Es wird keine Trennung mehr zwischen Bundespolizei und Wehrmacht geben, sondern die Grenzsicherung ist Aufgabe der Wehrmacht. Es werden Grenzsicherungstruppen entstehen. Das sind dann spezielle Einsatztruppen. Es wird Rotationsverfahren geben, in denen sichergestellt ist, dass alle Bereiche der Wehrmacht verschiedene Aufgaben erfüllen können, sowohl für die innere als auch für die äußere Sicherheit. Dazu gehört auch, dass alle Truppen, die dafür geeignet sind, auch Grenzsicherung machen müssen im Rotationsverfahren für eine gewisse Zeit. So dass wir hinterher ein Heer haben, wo alle Truppenteile, auch wenn sie unterschiedliche Funktionen haben, in  der Lage sind, Grenzsicherung zu betreiben. Es darf nicht sein, dass wir Spezialisierungen unter bewaffneten Einheiten haben, die also andere Funktionen ausschließen. Das wird im Grenzsicherungsbereich nicht zugelassen, überhaupt nicht. Landesübergreifende oder landesbeschränkende Maßnahmen in Bezug auf den Einsatz der Reichswehr im Inneren werden im Bereich der Grenzsicherung nicht zugelassen. Hilfsweise werden wir die Kommandostrukturen der letzten militärischen Anweisungen der reichsdeutschen Wehrmachtsführung anwenden, in der der Belagerungszustand definiert wurde.

Deutsche werden Waffen tragen

Soweit es erforderlich ist, das werden wir untersuchen, ob das notwendig und ob das möglich ist –  werden wir alle deutschen Männer bis zum 60. Lebensjahr zur Wehrmacht einberufen, werden sie bewaffnen und werden sie für den Aufbau bzw.  für die sofortige Umsetzung der inneren Sicherheit auf die Straße schicken und zwar bewaffnet. Das heißt, dass alle deutschen Männer bis zum 60. Lebensjahr dienstverpflichtet werden können für die innere Sicherheit und dazu auch bewaffnet werden. So, dass es keinen deutschen Mann mehr gibt bis zum 60. Lebensjahr, der auf den Straßen rumläuft, der nicht bewaffnet ist. Das wird solange gelten, bis der Belagerungszustand vom Deutschen Kaiser und von der Interimsregierung aufgehoben wird.

Belagerungszustand

Die Aufhebung dieses Belagerungszustandes ist ganz alleine reichsdeutsche Sache. NUR reichsdeutsche Sache, nur der Deutsche Kaiser entscheidet, wann der Belagerungszustand beendet ist. Der Belagerungszustand ist noch lange nicht beendet. Zur Errichtung der Armee, der Wehrmacht, werden ab sofort alle jungen Männer einberufen. Ab sofort. Die Wehrpflicht gilt ab sofort – als Dekret. Als sofort umsetzbares Dekret. Inwiefern es umsetzbar ist, spielt keine Rolle. Es spielt eine Rolle, dass soviele junge deutsche  Männer wie nur eben möglich, unter Waffen kommen, weil wir die Armee auch im Belagerungszustand im Inneren einsetzen werden zur Unterstützung der Polizei.

Damit wir auch mit schwerem Gerät, mit Panzern und mit Fluggerät gegen bewaffnete Banden vorgehen können und das werden wir tun. Es wird eine andere Maxime des Einsatzes der Wehrmacht im Inneren und im Äußeren geben. Wir werden keinen Bürgerkrieg dulden, nein.

Bürgerkrieg verhindern

Wir werden diejenigen, die meinen, sie könnten hier in Deutschland einen Krieg gegen uns Deutsche führen oder hier eine Art Bürgerkrieg inszenieren, die werden wir bekämpfen und zwar mit der Absicht, sie zu eliminieren. Wir haben einen hohen Blutzoll bezahlt bis heute. Wir sind bereit, den letzten Schritt zu gehen, um das zu beenden und zwar mit dem Blut derjenigen, die uns töten wollen.

Im Teil 2 gehe ich jetzt auf die Termine ein. Diese Dinge hier, die jetzt von mir genannt wurden, sind die sinnvollen Ergänzungen zu dem Moratorium des Interimsbundekanzlers Dr. Reiner Füllmich. Jedwede Anmerkung zur Funktion des Bundekabinetts erspare ich mir im Moment. Alle Funktionen für die Verteidigung und für die Vertretung des Deutschen Reiches nach außen werden vom Deutschen Kaiser ausgeführt. Die Berufung von Außenministern, Innenministern, Verteidígungsministern erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt, wenn es sich als sinnvoll erweist und wenn es möglich ist.  

Erforderliche Maßnahmen  – Kriegszustand

Zum jetzigen Zeitpunkt führen wir einen Krieg gegen 193 Nationen und sind im Belagerungszustand. Da können wir nicht darüber diskutieren, wer hier was zu sagen hat. Und als erstes müssen wir, jedenfalls so schnell wie möglich die Schulen, Jugendämter, die Gesundheitsämter schließen und zwar endgültig. Und diese Leute werden auch entlassen.  Das heißt die Lehrer werden entlassen und alle andern werden auch entlassen.

Medizinische Notdienste

Die Notdienste in den Krankenhäusern bleiben erhalten. Die Ärzte werden im Moment nicht angeklagt, wenn sie geimpft haben. Die ärztliche Versorgung der Bevölkerung geht vor. Impfen mit diesen Stoffen, die hier als Impfstoffe verkauft werden oder als Testprodukte – wer das gemacht hat, hat eine kriminelle Handlung begangen und hat dem Wohl des Deutschen Volkes geschadet. Das was jetzt passiert, passiert vorsätzlich. Es passiert in dem Bewusstsein der Erkenntnis darüber, welche Stoffe den Kindern und den Erwachsenen hier eingeführt werden sollen. Das heißt, es ist vorsätzlicher Mord. Inwiefern wir hier eine differenzierte Amnestie aussprechen, das hängt davon ab, wie sich die Verhältnisse entwickeln und ob es tatsächlich gelingt, die Schulen jetzt auf einen Hieb, umfassend, sofort und vollständig im Deutschen Reich zu schließen. Schulen, Universitäten, Kindertagesstätten, Kindergärten – alles wird geschlossen. Und alles was nicht Krankenhaus ist, medizinischer Notdienst – wird auch geschlossen. Und alle diejenigen, die sich damit beschäftigt haben, Zwangsimpfungen zu unterstützen oder Zwangsimpfungen durchzuführen, müssen sich auf ein Strafverfahren einrichten.

Justiziables Verhalten

Alle diejenigen, die also einen Denunziationsapparat eingerichtet haben, nachdem also die Gesunden denunziert werden sollten oder diejenigen denunziert werden sollten, die sich gegen diese Tötungen öffentlich ausgesprochen haben oder auch im Rahmen der Familie ausgesprochen haben, diese Denunziationsapparat existiert in der Auflistung derjenigen, die das gemacht haben: denunzieren und töten – weiter. So dass wir in der Aufarbeitung dieser Katastrophe ein justiziables Handwerk haben. Ein Handwerk, ja – wir haben ein Handwerk, das ist das dann – über das wir verfügen können. Wir können darüber verfügen, wie wir es einsetzen, ob wir es so einsetzen, wie es dann möglich ist und ob wir alle Möglichkeiten daraus nutzen, das steht auf einem anderen Blatt. Das weiß man noch nicht. Wir wollen ja keine Spaltung in der Bevölkerung hervorrufen. Das wollen wir nicht. Wir wollen so wenige wie möglich darunter leiden lassen. Und es wird auch keine Todesstrafe geben, selbst wenn noch so viele geimpft haben, werden wir die Todesstrafe nicht einführen, sondern wir werden sie dann öffentlich machen. Wir werden sie öffentlich als Massenmörder bloßstellen. Wir werden ihnen eine lebenslange Gefängnisstrafe geben, aber wir werden sie nicht töten. Wir werden ihnen das geben, was sie den Familien zugefügt haben. Das machen wir, das kann ich ihnen versprechen, dass dies geschieht durch die Reichsdeutsche Juristik. Das wird die reichsdeutsche Juristik machen. Das können sie nämlich, das weiß ich, dass sie das können. Das werden sie  tun.

Nun im Teil 2 müssen wir über die Termine reden, das ist sehr wichtig

3 Gedanken zu “Kaiserliche Verlautbarung

  1. Echt jetzt?
    Dr. R. Füllmich kann lediglich sein Konto füllen und ist ansonsten als Honigtopf anzusehen.
    Es ist, außer dem jetzt 67. Corona Ausschuss nichts geschehen. Er will uns hinhalten und abzocken, wie alle anderen auch.
    Und AP fällt auf ihn herein.

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  2. Werte Gisela,

    Ich frage Sie: „Verlautbarung des Deutschen Kaisers Anut Pi in Bezug auf seine gestrige Anerkennung der deutschen Interimsregierung unter Interimsbundeskanzler Dr. Reiner Füllmich“!!!

    Steht diese doch recht vollmundige Erklärung auch jetzt, heute noch im Raum???

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